Vom Sachverständigenausschuss „Feuerschutzabschlüsse“ des Instituts für Bautechnik werden die Richtlinien für Feststellanlagen -Fassung Oktober 1998- erstellt. Diese Richtlinien beschreiben Anwendung und Montage von Feststellanlagen für bewegliche Raumabschlüsse, die die Eigenschaften „selbstschließend“ aufweisen müssen.
Feststellanlagen, die gemäß diesen Richtlinien angewendet und montiert werden, gewährleisten bei angemessenem Wartungsaufwand die Eigenschaft „selbstschließend“ von Raumabschlüssen im Brandfall.
Feststellanlagen sind geeignet für bewegliche Raumabschlüsse, wie Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren und andere Anschlüsse, die selbstschließend sein müssen.
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